Seitensprung

Von ausserehelicher Beziehung wird dann gesprochen, wenn ein verheirateter Partner eine mehr oder weniger dauerhafte sexuelle Beziehung mit einer anderen Person als dem Ehepartner eingeht, im Gegensatz zum Seitensprung, der nur eine zeitweilige Orientierung zu einem anderen Partner bedeutet.

Dabei muss unterschieden werden zwischen gesellschaftlich nicht geduldeten und geduldeten ausserehelichen Beziehungen, wobei die Unterscheidung meist schwierig ist und sehr vom Standpunkt des Betrachters abhängt:

Nicht geduldete aussereheliche Beziehungen werden als Ehebruch bezeichnet und je nach kulturellem Umfeld mehr oder weniger streng sanktioniert oder aber auch akzeptiert.

Nebeneheliche Beziehungen sind rechtmässige, zur Ehe komplementäre sexuelle Verbindungen. Sie sind der Ehe jedoch nicht gleichgestellt und meist weniger strikt geregelt. Nebeneheliche Beziehungen können relativ dauerhaft sein (Konkubinat) oder nur vorübergehend (Zeugungshilfe, Gattinnentausch). Sie sind oft sozial akzeptiert, werden z.T. aber abgelehnt, weil sie neben der Ehe eine besonders enge Bindung schaffen und somit das Institut der Ehe im besonderen Masse aushöhlen.

Spezielle Fälle von nebenehelichen Beziehungen sind das antizipatorische Levirat, die Polykoitie oder das Witwenkonkubinat.

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